Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge zwischen Adtura und ihren Geschäftskunden (B2B).
Stand: 20. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Adtura — Einzelunternehmen, Inhaber Ikjot Singh, Robert-Dißmann-Straße 4, 65936 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter") mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen Websites/Sichtbarkeit (SEO/GEO), automatisierte Bilderkontrolle am Point of Sale sowie automatische Tourenplanung, jeweils nach Maßgabe des individuellen Angebots bzw. der Leistungsbeschreibung. Live-Demos und Analysen dienen der Bewertung der Machbarkeit; verbindliche Leistungsinhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten (z. B. Planogramme, Adress- und Stammdaten, Umsatzdaten) rechtzeitig und in verwendbarer Qualität bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.
§ 5 Preise, Zahlung, Laufzeit
Es gelten die im Angebot genannten Preise (Setup und laufende monatliche Vergütung) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten Mindestlaufzeiten gemäß Leistungsbeschreibung (z. B. 12 bzw. 24 Monate). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Systemen und Ergebnissen ein. Eine Übertragung von Rechten an Software und Modellen findet nur statt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist (Nutzungsrechte statt Rechteübertragung).
§ 7 KI-gestützte Leistungen, menschliche Aufsicht
Automatisierte Auswertungen (z. B. Bildprüfung, Tourenvorschläge) haben unterstützenden Charakter. Entscheidungen mit Auswirkung auf Personen unterliegen menschlicher Aufsicht. Der Anbieter ordnet jedes eingesetzte System vor dem Produktivstart nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) risikobezogen ein, führt eine technische Beschreibung des Systems, protokolliert die automatisierten Auswertungen und die menschlichen Entscheidungen und stellt dem Kunden diese Unterlagen für dessen eigene Pflichten zur Verfügung. Weitergehende Anbieterpflichten für Hochrisiko-Systeme erfüllt der Anbieter, sobald und soweit sie nach der Verordnung anwendbar werden. Eine bestimmte Trefferquote wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich als Erfolgskriterium vereinbart ist.
§ 8 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Das gilt auch für Analyse- und Pilotleistungen, bei denen der Kunde echte Daten überlässt, sowie für Testzugänge. Ohne beidseitig unterzeichneten AVV nimmt der Anbieter keine personenbezogenen Daten des Kunden entgegen. Inhalt und Umfang der Auftragsverarbeitung regelt ausschließlich der AVV nebst Anlagen; die Datenschutzerklärung dieser Website betrifft demgegenüber allein die Verarbeitungen, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO werden durch die vorstehenden Begrenzungen nicht berührt; sie richten sich unmittelbar nach der Verordnung. Werden die Parteien nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen, gilt im Innenverhältnis: Jede Partei trägt den Anteil, der ihrem Verantwortungsbeitrag entspricht. Der Anbieter trägt insbesondere den Anteil, der auf die Verletzung ihm nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO oder nach dem AVV obliegender Pflichten oder auf ein Handeln unter Missachtung rechtmäßiger Weisungen des Kunden zurückgeht. Der Kunde trägt insbesondere den Anteil, der auf seinen Weisungen, auf der von ihm gewählten Rechtsgrundlage oder auf der Erfüllung seiner Informations- und Beteiligungspflichten beruht. Der Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit & Support
Reaktions- und Verfügbarkeitszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket. Wartungsfenster werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
§ 11 Kündigung
Verträge können unter Einhaltung der vereinbarten Fristen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.