Rechtliche Sorgfalt ist Standard, kein Aufpreis.
Datenschutz, KI-Verordnung und Vertragswerk denken wir von Anfang an mit — nicht als Nacharbeit kurz vor dem Start. Und wir formulieren bewusst „geprüft" — nicht „zertifiziert" und nicht „rechtssicher garantiert".
Vier Bereiche, die von Anfang an mitlaufen.
Zu allen vier Bereichen liefern wir die Unterlagen, die Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Kanzlei für eine Prüfung braucht.
Datenschutz
Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept, Verarbeitungsverzeichnis. Hosting und Verarbeitung in der EU vorgesehen.
KI-Verordnung
Risikoeinordnung jedes Systems, Dokumentations- und Protokollierungspflichten, Nachweis menschlicher Aufsicht — von Anfang an mitgedacht.
Website & Consent
Einwilligungsmechanik nach DSGVO und § 25 TDDDG, mit Nachweisführung und regelmäßiger Prüfung auf neue Skripte.
Vertragswerk
AGB, Nutzungsrechte statt Rechteübertragung, Haftung, Mitwirkungspflichten — verständlich und fair formuliert.
Mitbestimmung von Anfang an mitgedacht.
Systeme, die die Arbeit von Mitarbeitern bewerten oder ihre Einsätze planen, berühren die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — das gilt für die Bildprüfung wie für die Tourenplanung. Bei vielen Anbietern ist das der Punkt, an dem Projekte monatelang liegenbleiben.
Für Kunden mit Betriebsrat unterstützen wir das Gespräch auf Anfrage — mit den technischen Fakten, die der Betriebsrat sehen will: Vorschlagscharakter, dokumentierte Aufsicht, keine Auswertung auf Einzelpersonen ohne gesonderte Vereinbarung.
- Vorschlagscharakter statt Vorgabe — der Planer entscheidet
- Menschliche Aufsicht dokumentiert und protokolliert
- Keine Auswertung auf Einzelpersonen ohne gesonderte Vereinbarung
- Auf Anfrage Unterstützung beim Gespräch mit Ihrem Betriebsrat
- Auf Anfrage wiederkehrende Rechtsprüfung
Die DSFA ist Pflicht. Wir liefern die Vorarbeit.
Bei jedem Anwendungsfall mit Beschäftigten-, Standort- oder Bewerberbezug prüfen wir vor dem Angebot, ob Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung verlangt — und halten das Ergebnis schriftlich fest, auch wenn es „nein“ lautet. Bei Bildprüfung am POS und bei Tourenplanung ist die Antwort in aller Regel „ja“: systematische Beobachtung von Beschäftigten und die Verarbeitung von Standortdaten stehen auf der Muss-Liste der deutschen Aufsichtsbehörden.
Das ist kein Kleingedrucktes, sondern ein Terminfaktor. Wer es erst nach dem Setup erfährt, verliert Wochen. Deshalb sagen wir es vor dem Angebot — und liefern die technische Beschreibung, aus der Ihr Datenschutzbeauftragter die Folgenabschätzung erstellen kann.
- Beschreibung der Verarbeitung, Datenkategorien und Empfänger
- Technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert
- Zulieferung für die Risikobewertung Ihres Datenschutzbeauftragten
- Die Folgenabschätzung selbst verantwortet Ihr Unternehmen — wir liefern zu
Ehrliche Antworten auf die typischen Einwände.
Ist KI-generierter Code sicher?
Was, wenn Sie ausfallen?
Sie sind sehr klein — ist das ein Risiko?
Unsere Leute wollen sich nicht vorschreiben lassen, wo sie hinfahren.
Funktioniert die Bildprüfung bei unseren Bildern?
Was ist mit unseren Daten?
Noch eine offene Frage?
Wir beantworten sie gern direkt — ohne Verkaufsdruck.