Haftung für KI-Antworten: Was das Münchner Urteil für Ihre Website bedeutet
Wenn eine KI-Antwort etwas Falsches über Ihr Unternehmen behauptet, war das bisher ein Ärgernis ohne Adressaten. Das Landgericht München I hat im Mai 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Google für unwahre Tatsachenbehauptungen in seinen AI Overviews selbst einsteht. Dieser Text ordnet ein, was daraus für Unternehmen folgt, über die solche Antworten etwas sagen.
Stand: 8. September 2026
Dieser Artikel ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Er richtet sich an Unternehmen, die in KI-Antworten genannt werden oder genannt werden wollen, und beschreibt, was sich mit dem Urteil an der Ausgangslage ändert. Wie ein Betroffener gegen eine falsche Aussage vorgeht, ist nicht Gegenstand dieses Textes.
Was hat das Landgericht München I entschieden?
Mit Urteil vom 28. Mai 2026, Aktenzeichen 26 O 869/26, hat das Landgericht München I im Eilverfahren mehrere unwahre Behauptungen untersagt, die Googles AI Overviews über zwei Münchner Verlagsunternehmen ausgegeben hatten. AI Overviews sind die von Google erzeugten Zusammenfassungen, die seit einiger Zeit über den klassischen Suchergebnissen stehen.
Der Kern der Entscheidung liegt in der Einordnung dieser Zusammenfassungen. Das Gericht wertet sie als eigenständig erzeugte, eigene Inhalte von Google. Google ist danach nicht der neutrale Vermittler, der fremde Seiten lediglich auffindbar macht, sondern der Anbieter des Inhalts selbst. Deshalb haftet Google unmittelbar für unwahre Tatsachenbehauptungen in diesen Antworten.
Damit verbunden ist eine zweite Feststellung: Das Haftungsprivileg für Hostprovider aus dem Digital Services Act greift nicht. Dieses Privileg schützt Dienste, die fremde Inhalte speichern und weitergeben, solange sie von einer Rechtsverletzung nichts wissen. Wer den Inhalt selbst erzeugt, kann sich darauf nach Auffassung des Gerichts nicht berufen.
Was ist über das Urteil nicht bekannt?
Öffentlich berichtet sind das Ergebnis des Eilverfahrens und der Kern der Begründung; die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die Berichte der Legal Tribune Online und von heise online, der Urteilstext lag bei Abfassung nicht vor. Nach diesen Berichten stützt das Gericht die Haftung auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog): Google gebe eigene Aussagen ab, keine bloße Linksammlung. Der genaue Wortlaut der untersagten Behauptungen ist nicht bekannt, ebenso wenig der vollständige Tenor. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, ob Google Rechtsmittel eingelegt hat und ob ein Hauptsacheverfahren folgt, lässt sich aus den verfügbaren Berichten nicht sagen. Ein Eilverfahren klärt einen Streit vorläufig; es ist nicht das letzte Wort.
Ebenfalls offen ist die Reichweite. Das Urteil betrifft Googles AI Overviews. Zu ChatGPT, Perplexity, Gemini als eigenständiger Anwendung oder anderen Systemen sagt es nichts. Ob andere Gerichte der Münchner Linie folgen, wird sich zeigen. Eine verwandte Frage, nämlich ob urheberrechtliche Schutzregeln auf KI-gestützte Suchfunktionen anwendbar sind, ist nach dem letzten uns bekannten Stand, April 2026, höchstrichterlich nicht geklärt und ein eigenes Thema.
Wer das Urteil also als abschließende Regel liest, liest zu viel hinein. Was es liefert, ist eine erste, deutliche Einordnung durch ein deutsches Gericht.
Warum betrifft das auch Unternehmen, die am Verfahren nicht beteiligt waren?
Weil das Gericht eine Verantwortlichkeit benennt. Bis dahin war der übliche Umgang mit einer falschen KI-Antwort das Achselzucken: Das Modell hat sich geirrt, so ist die Technik, dagegen kann man nichts machen. Diese Haltung hat jetzt ein Gegengewicht. Eine falsche Tatsachenbehauptung über ein Unternehmen in einer AI Overview ist kein Naturereignis, sondern ein Inhalt, für den nach Auffassung des Landgerichts jemand einsteht.
Das verändert die Frage, die sich ein Unternehmen stellen sollte. Sie lautet nicht mehr nur, ob man in KI-Antworten vorkommt, sondern auch, was dort steht und ob es stimmt. Der Beitrag Crawler-Zugriff ist keine Sichtbarkeit beschreibt, dass eine Erwähnung in einer KI-Antwort häufig aus fremden Quellen stammt und deren Fehler mitbringt: eine alte Adresse, eine eingestellte Leistung, eine Einschätzung aus einem Forum. Solche Fehler waren bisher ärgerlich. Mit dem Münchner Urteil gibt es für den Fall Google eine erste gerichtliche Einordnung, wer für den Inhalt einsteht — vorläufig und zwischen den Beteiligten, aber öffentlich begründet.
Was folgt daraus praktisch für Ihre Website?
Das Urteil gibt niemandem einen Knopf, mit dem sich eine KI-Antwort korrigieren ließe. Was es gibt, sind drei Dinge, die ein Unternehmen ohne Gericht selbst tun kann und die im Streitfall den Unterschied machen.
- Eigene Angaben strukturiert und aktuell halten. KI-Systeme greifen auf das zurück, was sie im Netz finden. Je eindeutiger die eigene Website Firma, Leistungen, Standort, Ansprechpartner und Öffnungszeiten benennt, mit erkennbarem Datum, desto weniger Anlass gibt es für eine abweichende Darstellung. Belegt sind dafür Aktualität und Eindeutigkeit, nicht ein bestimmtes technisches Format. Eine veraltete Angabe auf der eigenen Seite ist die einfachste Ursache für eine falsche KI-Antwort und die einzige, die vollständig in Ihrer Hand liegt.
- Erwähnungen prüfen. Regelmäßig dieselben Fragen an ChatGPT, Perplexity und Google stellen, formuliert wie ein Kunde sie stellen würde, und die Antworten mit Datum festhalten. So fällt eine falsche Aussage auf, bevor ein Kunde sie zitiert. Und es entsteht eine Reihe, aus der sich ablesen lässt, ob ein Fehler einmalig war oder sich wiederholt.
- Belege bereithalten. Handelsregisterauszug, Leistungsbeschreibung, Preisliste, ein Bildschirmfoto der Antwort mit Datum und Frage. Was im Streitfall gebraucht wird, ist am einfachsten zu beschaffen, bevor es gebraucht wird.
Die drei Schritte sorgen dafür, dass eine falsche Aussage entdeckt wird, dass ihr eine belegbare richtige gegenübersteht, und dass die eigene Website die Quelle ist, auf die sich die nächste Antwort stützt.
Was das Urteil nicht bedeutet
Es bedeutet nicht, dass KI-Antworten über Ihr Unternehmen ab jetzt zutreffen. Es bedeutet nicht, dass Google die Zusammenfassungen einstellt oder jede Beanstandung annimmt. Und es hat keine Wirkung darauf, ob und wie Ihr Unternehmen in KI-Antworten erscheint; für die Sichtbarkeit gelten dieselben Voraussetzungen wie zuvor, die der Beitrag Was bringt GEO wirklich? beschreibt.
Was es bedeutet, ist enger und deshalb belastbar: Ein deutsches Gericht hat für den Fall Google entschieden, dass eine unwahre Tatsachenbehauptung in einer KI-Antwort dem Anbieter zuzurechnen ist. Für ein Unternehmen ist das Grund genug, nachzusehen, was diese Antworten über es sagen.
Ob Ihr Unternehmen in ChatGPT, Perplexity und Gemini genannt wird, und mit welcher Beschreibung, zeigt der kostenlose KI-Sichtbarkeitscheck. Googles AI Overviews, um die es in diesem Urteil geht, deckt der Check nicht ab — die prüfen Sie selbst mit derselben Fragenliste.
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